AGB´s - Präventa - Arbeitsmedizin und Betriebssicherheit - Castrop-Rauxel

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Impressum


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)


Für die angebotenen Dienstleistungen durch Präventa gelten die hier angegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.



AGB´s Beratungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Beratungen, Betreuungen, Dienstleistungen oder ähnlichen Aufträgen (außer Teilnahme an Seminaren/Workshops)


1. Auftragsumfang

Entsprechend dem Angebot.


2. Leistungen des Auftragnehmers

Präventa erbringt seine Dienstleistungen grundsätzlich selbst, er ist auch berechtigt, sie durch einen Beauftragten erbringen zu lassen. Sollte Präventa einen selbstständigen Berater mit der teilweisen oder vollständigen Wahrnehmung der Verpflichtung beauftragen, erklärt sich der Auftraggeber schon jetzt mit dem ausgewählten Berater einverstanden.

Eine Einzelbeurteilung von Inhouse-Seminar-/Workshop-Teilnehmern sowie allgemeine Berichte, Protokolle und gutachterliche Stellungnahmen erfolgen nur, soweit sie nach Inhalt, Form und Umfang ausdrücklich vereinbart sind.

Soweit Berichte Vertragsbestandteile sind, beinhaltet das vereinbarte Honorar auf Seiten von Präventa entstandene Material- und Vorbereitungsaufwendungen.

Aufwendungen für Material, das später in den Besitz der Teilnehmer übergeht, sowie Kosten für Gerätschaften, Verbrauchsmaterialien, Räume und Unterkunft der Teilnehmer trägt der Auftraggeber.


3. Honorare und Kosten

Honorare für Dienstleistungen sind sofort nach schriftlicher Auftragserteilung ohne Abzug fällig. Eine Auftragsrealisierung erfolgt ohne Zahlungseingang nicht. Für individuelle Dienstleistungen ist das erste Kontaktgespräch durch Präventa unentgeltlich.

Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, werden nach Stundensätzen berechnet. Angefangene Stunden werden voll berechnet. Für ganztägige Einsätze gilt ein Tageshonorar.

Aufenthaltskosten von Präventa sowie die notwendigen Kosten der Übernachtung werden nach den tatsächlichen Aufwendungen vergütet. Reisekosten werden nach tatsächlichen Aufwendungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln 2. Klasse (Bahn, Schiff, Flugzeug) vergütet. Reisekosten mit dem Kraftfahrzeug werden nach der gesetzlichen km-Pauschale vergütet. Pro angefangenem Einsatztag wird die gesetzliche Spesenpauschale pro eingesetzter Person berechnet.


4. Zahlungsbedingungen

Alle Honorare und sonstige Kosten bis netto 2.500,00 Euro sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. (Merkposten: Bei längerfristigen Aufträgen sind die Honorare jeweils bei Abschluss der vereinbarten Teilleistung oder zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.)

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.


5. Sicherung der Leistung

Der Auftraggeber informiert Präventa vor und während der vereinbarten Auftragsrealisierung über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind (Mitwirkungspflicht). Hierzu gehört die umfassende Vorlage aller notwendigen Unterlagen.

Bei Inhouse-Veranstaltungen oder -Aufträgen benennt der Auftraggeber eine verantwortliche Kontaktperson mit den entsprechenden Befugnissen als Projektleiter.

Sollten seitens des Auftraggebers Teile des vereinbarten Auftrages an Dritte vergeben werden, so ist Präventa mit der Koordinierung zu beauftragen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen, didaktischen und fachlichen Erfordernissen herzustellen. Präventa ist berechtigt, Medien, Geräte und andere Materialien auszuwählen und mit dem Dritten abzustimmen.

Geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung werden vom Auftraggeber bereitgestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Präventa ist berechtigt, eigene Dienstleistungen nach Vertragsbeendigung auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


6. Termine

Kann Präventa oder sein Beauftragter die vereinbarte Leistung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht vereinbarungsgemäß erbringen, so ist er unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht vereinbarungsgemäß wahrgenommen werden, bemüht sich Präventa, innerhalb von 5 Monaten einen Alternativtermin zu benennen. Gelingt dies, so ist für die Terminverschiebung eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des vereinbarten Honorars zuzüglich anfallender Kosten zu zahlen.

Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absage bis zu 5 Monaten vor dem ursprünglich vereinbarten Termin 30 %, bis zu 2 Monate 60 %, danach 100 % des vereinbarten Honorars zuzüglich entstandener Kosten zu zahlen.


7. Datenspeicherung

Präventa ist berechtigt, alle erforderlichen geschäfts- und personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Diese Daten dienen ausschließlich zu internen Zwecken. Eingeschlossen ist die Nutzung der Daten durch die Kooperationspartner zur Auftragsrealisierung für Präventa.

Präventa verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge sowie personenbezogener Daten, die ihm durch seine Tätigkeit bekannt geworden sind.


8. Copyright

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen/Werke von Präventa oder von Teilen daraus behalten wir uns vor.

Kein Teil der Unterlagen/Werke darf durch den Auftraggeber -auch auszugsweise- ohne schriftliche Genehmigung von Präventa in jeglicher Form -privat wie beruflich- reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.


9. Haftung

Wenn und soweit etwaige Fehler bei Beratungen, Dienstleistungen oder ähnlichen Aufträgen darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Präventa ausgeschlossen.

Präventa haftet für Schäden bei Erfüllung des Vertrages nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz. Soweit Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers oder vom Vertrag umfasste Personen geschädigt werden, haftet Präventa auch für eigene grobfahrlässige Pflichtverletzungen.

Für durchgeführte Beratungen, Dienstleistungen oder ähnliche Aufträge durch Kooperationspartner haftet Präventa nicht.

Soweit ein Datenaustausch zur Vertragserfüllung notwendig ist, haftet Präventa nicht für Schäden, die durch Viren im elektronischen Datenaustausch entstehen können.


10. Unwirksamkeitsklausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des vorstehenden Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Soweit keine Vereinbarung getroffen oder diese unwirksam ist, werden die Parteien sich bemühen, eine Regelung zu finden, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreicht.


11. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Gerichtsstand ist beim Amtsgericht Castrop-Rauxel bzw. beim Landgericht Bochum.


12. Schlussbestimmungen

Änderungen der Verträge bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung.

Die vorliegenden Vertragsbedingungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.




AGB´s Schulungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von öffentlichen und nicht öffentlichen Seminaren/Workshops/Schulungen/Unterweisungen


1. Geltungsbereich

Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminar- und Workshop-Veranstaltungen liegen diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare" zugrunde.


2. Terminvorschau

Bei den Seminarterminen auf der Homepage www.praeventa.org sowie in den Informationsunterlagen handelt es sich um eine unverbindliche Terminvorschau. Für diese Termine können sich Interessenten schriftlich per E-Mail, Brief, Fax oder telefonisch anmelden.

Präventa behält sich eine Änderung der Termine, Orte, Dauer und Inhalte sowie ggf. eine Gebührenänderung der öffentlichen und nicht öffentlichen Seminare/Workshops/Schulungen/Unterweisungen aus wichtigem Grund auch nach Anmeldebestätigung vor.


3. Anmeldungen

Die Vertragsleistungen, Termine, Inhalte, Seminarpreise und -orte sind auf der Homepage von Präventa
www.koehler-waimann.de oder auf den Informationsunterlagen verzeichnet oder werden direkt mitgeteilt.

Die Seminaranmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, Brief, Fax oder telefonisch. Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung, die von Präventa umgehend an den Anmelder gesandt wird, zustande.

Da die Teilnehmerzahl für diese Seminare/Workshops begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Die Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert, womit die Anmeldenden mit ihrer Anmeldung die Genehmigung erteilen.


4. Datenspeicherung

Präventa ist berechtigt, alle erforderlichen geschäfts- und/oder personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Diese Daten dienen ausschließlich zu internen Zwecken. Eingeschlossen ist die Nutzung dieser Daten durch Beauftragte zur Durchführung der öffentlichen und nicht öffentlichen Seminare/Workshops/Schulungen/Unterweisungen für Präventa.

Mit der Anmeldung erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Regelung einverstanden.


5. Zahlungsbedingungen

Der Seminarpreis wird spätestens 14 Kalendertage vor Seminar- bzw. Workshop-Beginn fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend frühzeitig.

Bei mehrteiligen öffentlichen und nicht öffentlichen Seminaren/Workshops/Schulungen/Unterweisungen wird der gesamte Betrag bei Rechnungsstellung fällig, zahlbar ohne Abzug.

Eine nur zeitweise Teilnahme hieran berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.

Wenn Interessenten innerhalb von 12 Monaten eine größere Anzahl von Seminartagen buchen, empfiehlt sich der Abschluss eines Rahmenvertrages. Damit gewährt Präventa Rabatte auf die Seminargebühren. Die Rabatte sind gesondert zu erfragen.


6. Preis Seminar/Workshop

Der Preis, der öffentlichen und nicht öffentlichen Seminare/Workshops/Schulungen/Unterweisungen schließt die Leistungen mit ein, die mit der Anmeldebestätigung genau beschrieben sind.

Anreise-, eventuelle Übernachtungskosten oder sonstige damit verbundene Kosten (z. B. Telefon, Fax, Minibar) trägt der Teilnehmer selbst.


7. Absagen und Widerrufsrecht

Die Anmeldung kann bis einschließlich 14 Kalendertage vor Seminarbeginn schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax (Seminartag zählt nicht) kostenfrei widerrufen werden.

Wird die Anmeldung erst innerhalb von 13 bis einschl. 8 Kalendertagen vor Seminarbeginn (Seminartag zählt nicht) storniert, stellen wir 50 % der Seminarkosten in Rechnung.

Erfolgt die Stornierung erst innerhalb von 7 Kalendertagen oder erscheint der Teilnehmer nicht zum Seminar, stellt Präventa die volle Seminargebühr in Rechnung.

Präventa behält sich Absagen aus wichtigen organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichung der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers) vor.

Bei einer Absage durch Präventa bemüht sich dieser, den Teilnehmer auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen. Der Teilnehmer erklärt sich bereits jetzt hiermit einverstanden. Ist eine Umbuchung nicht möglich, erhält der Teilnehmer seine bereits bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


8. Copyright

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behält sich Präventa vor.

Kein Teil der Trainingsunterlagen darf -auch auszugsweise- ohne schriftliche Genehmigung von Präventa in irgendeiner Form -privat wie beruflich- reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.


9. Haftung

Für den Schulungserfolg der öffentlichen und nicht öffentlichen Seminare/Workshops/Schulungen/Unterweisungen haftet Präventa nicht.

Präventa bzw. sein beauftragter Mitarbeiter haftet für Schäden bei Erfüllung des Vertrages nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz. Soweit Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers oder vom Vertrag umfasste Personen geschädigt werden, haftet Präventa auch für eigene grobfahrlässige Pflichtverletzungen.

Für durchgeführte Seminare/Workshops oder sonstige Veranstaltungen durch Kooperationspartner haftet Präventa nicht.

Soweit ein Datenaustausch zur Vertragserfüllung notwendig ist, haftet Präventa nicht für Schäden, die durch Viren im elektronischen Datenaustausch entstehen können.


10. Unwirksamkeitsklausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen vorstehender Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Soweit keine Vereinbarung getroffen oder diese unwirksam ist, werden die Parteien sich bemühen, eine Regelung zu finden, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreicht.


11. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Gerichtsstand ist beim Amtsgericht Castrop-Rauxel bzw. beim Landgericht Bochum.


12. Schlussbestimmungen

Änderungen der Verträge bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung.

Die vorliegenden Bedingungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.


 
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